Aktuelle Hinweise zu Veranstaltungen
Hygienekonzept der Christuskirche Buchholz ab 16.5.2022
Durch Änderungen der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) werden Maßnahmen des Hygienekonzeptes kontinuierlich angepasst.
Auf Grund der weitgehenden Lockerungen der öffentlichen Regelungen passt auch die Christuskirche ihr Hygienekonzept wie folgt an.
In der Corona-Verordnung wird das Tragen von FFP2-Masken und das Einhalten von Abständen (außerhalb medizinischer Einrichtungen bzw. ÖPNV) nur noch empfohlen und in die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person gelegt.
Die Entscheidung zum Tragen einer FFP2-Maske wird jedem somit bei allen Veranstaltungen freigestellt. Eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen entfällt, auch beim Gesang.
Bei Krankheitssymptomen bitten wir dringend darum, von einer Teilnahme an Veranstaltungen abzusehen.
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